Die Tierische Urlaubsträume GmbH (nachfolgend „TUT“) tritt je nach gebuchter Leistung als Reisevermittler oder als Reiseveranstalter auf. Welche Stellung TUT bei der jeweiligen Buchung einnimmt, ist in der Reiseausschreibung und in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung ausdrücklich angegeben.
Für von TUT selbst veranstaltete Pauschalreisen – insbesondere die als solche gekennzeichneten Busreisen von Hund im Urlaub – gilt Teil B. Für lediglich vermittelte Reiseleistungen gilt Teil A. Vermittelt TUT die Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters, gelten für deren Durchführung dessen Reisebedingungen.
Kein Widerrufsrecht: Bei Pauschalreiseverträgen und bei Verträgen über Beherbergung, Beförderung und Freizeitleistungen zu einem bestimmten Termin besteht auch bei Buchung per Internet, E-Mail oder Telefon kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Rücktrittsregeln dieser Bedingungen bzw. des jeweiligen Leistungserbringers.
TEIL A – Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen
1. Geltungsbereich und Stellung als Vermittler
1.1 Teil A gilt, soweit TUT lediglich Verträge zwischen dem Reisenden und einem Leistungserbringer oder Reiseveranstalter vermittelt, insbesondere über Hotels und sonstige Unterkünfte, Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Ferienparks, Campingangebote, Hausboote, Flusskreuzfahrten sowie sonstige ausdrücklich als vermittelt bezeichnete Leistungen.
1.2 Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Reisenden und dem in der Bestätigung genannten Leistungserbringer bzw. Reiseveranstalter zustande. TUT schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Durchführung der Leistung.
1.3 Für die Rechte und Pflichten zwischen Reisendem und Leistungserbringer gelten dessen wirksam einbezogene Vertrags-, Zahlungs- und Stornobedingungen.
1.4 Vermittelt TUT verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB, erhält der Reisende vor Vertragsschluss das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt. Zahlungen an TUT sind in diesem Fall gegen Insolvenz abgesichert; der Absicherer ist in Ziff. 12.4 genannt.
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
2.1 Mit der Buchungsanfrage beauftragt der Reisende TUT mit der Vermittlung der gewünschten Leistung.
2.2 Eine elektronische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag über die Reiseleistung kommt erst mit der Bestätigung zustande.
2.3 Der Reisende prüft die Buchungs- und Reisebestätigung unmittelbar nach Erhalt und teilt erkennbare Fehler unverzüglich mit, insbesondere zu Namen, Reisezeitraum, Reiseziel, Unterkunft, Zimmerkategorie, Anzahl der Reisenden, Anzahl, Größe und Rasse der Hunde sowie vereinbarten Zusatzleistungen.
3. Beratung und Information
TUT berät im Rahmen des Vermittlungsauftrages nach bestem Wissen. Angaben zu Leistungen, Preisen, Verfügbarkeiten und Hunderegelungen beruhen auf den Informationen der Leistungserbringer. Sonderwünsche werden weitergeleitet und werden nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt sind.
4. Reisen mit Hund bei vermittelten Leistungen
Der Reisende macht bei Buchung vollständige und zutreffende Angaben zum Hund, soweit für die Leistung relevant: Anzahl, Rasse bzw. Rassetyp, Größe, ggf. Gewicht, gesundheitliche Besonderheiten und sonstige relevante Umstände. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass der Hund die Einreise-, Gesundheits-, Impf- und Kennzeichnungsvorschriften des Reise- und Transitlandes erfüllt. Haus- und Hunderegelungen der Leistungserbringer sind einzuhalten. „Hundefreundlich“ bedeutet nicht, dass Hunde Zugang zu allen Bereichen einer Unterkunft oder Anlage haben.
5. Zahlung
Höhe und Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Soweit TUT zur Entgegennahme berechtigt ist, kann mit schuldbefreiender Wirkung an TUT gezahlt werden. Zahlungsart ist, soweit nicht anders vereinbart, Überweisung gegen Rechnung.
6. Rücktritt und Stornierung
Es gelten die wirksam vereinbarten Rücktritts- und Stornobedingungen des jeweiligen Leistungserbringers bzw. Reiseveranstalters. Sie werden dem Reisenden vor Buchung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung genannt. Eine Stornierung kann erhebliche Kosten verursachen; der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
7. Umbuchungen
Umbuchungen sind nur auf Anfrage und mit Zustimmung des Leistungserbringers möglich. Hausboote und Flusskreuzfahrten können je nach Leistungserbringer ausgeschlossen sein. Tatsächlich entstehende Mehrkosten des Leistungserbringers werden weiterberechnet. Eine Umbuchung wird erst mit Bestätigung in Textform verbindlich.
8. Reiseunterlagen
Reiseunterlagen werden per E-Mail bereitgestellt. Der Reisende prüft sie unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
9. Mängel
Mängel der vermittelten Leistung sind unverzüglich dem Leistungserbringer bzw. Reiseveranstalter anzuzeigen. TUT unterstützt bei der Kommunikation, soweit möglich und zumutbar. Ansprüche gegen den Leistungserbringer sind fristgerecht diesem gegenüber geltend zu machen; eine Meldung nur bei TUT wahrt diese Fristen in der Regel nicht.
10. Haftung als Vermittler
TUT haftet nicht für die Durchführung der von Dritten geschuldeten Leistungen, insbesondere nicht für Mängel von Unterkunft, Beförderung, Hausboot oder Kreuzfahrt. Unberührt bleiben die Haftung für eigene schuldhafte Vermittlungsfehler, für Buchungsfehler nach § 651x BGB, die Pflichten bei verbundenen Reiseleistungen nach § 651w BGB sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
TEIL B – Reisebedingungen für Pauschalreisen von Hund im Urlaub
Teil B gilt für Pauschalreisen, bei denen TUT selbst Reiseveranstalter ist, insbesondere die als eigene Busreisen mit Hund ausgeschriebenen Reisen. Er ergänzt die §§ 651a–651y BGB und Art. 250–253 EGBGB.
11. Abschluss des Pauschalreisevertrages
11.1 Mit der Buchung bietet der Reisende TUT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung zustande, die TUT auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
11.2 Grundlage sind die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen einschließlich Formblatt, die Reisebestätigung, die Reisebedingungen sowie ausdrücklich vereinbarte besondere Teilnahmebedingungen.
11.3 Der Buchende steht für die Verpflichtungen mitangemeldeter Reisender nur ein, wenn er dies ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
12. Zahlung und Sicherungsschein
12.1 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig.
12.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 19 genannten Grund abgesagt werden kann.
12.3 Bei Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.
12.4 Die Kundengelder sind gegen Insolvenz abgesichert. Kundengeldabsicherer ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon +49 611 533-5859. Die Angaben stehen auch auf dem Sicherungsschein.
12.5 Leistet der Reisende fällige Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht, obwohl TUT zur Leistung bereit und in der Lage ist und kein Zurückbehaltungsrecht besteht, kann TUT vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziff. 17 verlangen.
13. Reiseleistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Reiseausschreibung und Reisebestätigung. Dazu können insbesondere Beförderung im Reisebus, Unterkunft, Verpflegung, Reiseleitung, ausgeschriebene Ausflüge und ausdrücklich eingeschlossene Zusatzleistungen gehören. Nicht ausdrücklich eingeschlossene Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
14. Leistungsänderungen
14.1 TUT darf einzelne Reiseleistungen nach Vertragsschluss ändern, wenn die Änderung unerheblich ist, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und TUT sich dieses Änderungsrecht vertraglich vorbehalten hat. Beispielsweise können Änderungen der Reihenfolge von Programmpunkten oder Anpassungen aufgrund von Witterung, Verkehrslage, Straßensperrungen, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsgründen erforderlich werden. Ob eine Änderung der Abfahrts- oder Rückkehrzeit unerheblich ist, richtet sich nach den Auswirkungen auf die konkrete Reise.
14.2 TUT informiert den Reisenden über eine Änderung unverzüglich, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger.
14.3 Bei erheblichen Änderungen gilt § 651g BGB: Der Reisende kann die Änderung innerhalb der von TUT gesetzten angemessenen Frist annehmen, unentgeltlich zurücktreten oder, falls angeboten, eine Ersatzreise wählen.
15. Preisänderungen
15.1 TUT kann den Reisepreis nach Vertragsschluss erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss (a) die Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, (b) Steuern und Abgaben auf die vereinbarten Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Maut-, Hafen- oder Flughafengebühren oder (c) die für die Reise geltenden Wechselkurse erhöhen.
15.2 Berechnung: (a) Steigen nach Vertragsschluss die Treibstoffkosten des für die Reise eingesetzten Reisebusses, wird die, gegenüber der ursprünglichen Reisekalkulation entstandene, Kostensteigerung für die gesamte Reise ermittelt und durch die bei Vertragsschluss zugrunde gelegte kalkulierte Zahl zahlender Reisender geteilt. Der sich daraus ergebende Betrag kann je Reisendem erhoben werden. TUT legt die verwendeten Ausgangswerte, die kalkulierte Teilnehmerzahl und die Berechnung mit der Mitteilung der Preiserhöhung nachvollziehbar dar. (b) Steigen Steuern oder Abgaben, wird der Reisepreis um den auf den Reisenden entfallenden Anteil erhöht. (c) Steigen die Wechselkurse, erhöht sich der Reisepreis in dem Verhältnis, in dem sich die betroffenen Reiseleistungen dadurch verteuert haben.
15.3 TUT unterrichtet den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über die Erhöhung, ihre Gründe und ihre Berechnung.
15.4 Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, kann TUT sie nicht einseitig vornehmen. TUT kann sie dem Reisenden anbieten; der Reisende kann innerhalb der gesetzten angemessenen Frist annehmen oder unentgeltlich zurücktreten. Nach Fristablauf gilt das Angebot als angenommen.
15.5 Verringern sich die in 15.1 genannten Kosten, hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Senkung des Reisepreises. TUT darf von einem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen nach.
16. Ersatzreisender
Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Eine Mitteilung, die spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugeht, ist stets rechtzeitig. TUT kann widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt; dazu gehört auch, dass ein mitgeführter Hund die Teilnahmebedingungen erfüllt. Reisender und Ersatzreisender haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten, die TUT nachweist.
17. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
17.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TUT. Wir empfehlen die Erklärung in Textform.
17.2 Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert TUT den Anspruch auf den Reisepreis und kann eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt pauschal je Person:
· bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
· vom 89. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40 %
· vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50 %
· vom 14. bis zum 1. Tag vor Reisebeginn: 80 %
· am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt: 100 %
17.3 Die Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass TUT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. TUT kann statt der Pauschale eine höhere Entschädigung konkret berechnen; diese bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung Erworbenen. TUT begründet die Höhe der Entschädigung auf Verlangen.
17.4 TUT kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
17.5 Das Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen (Ziff. 16), bleibt unberührt.
18. Umbuchungen
Ein Anspruch auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht nicht. TUT ermöglicht Umbuchungswünsche
(Reisetermin, Abfahrtsort, Unterkunft) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn, soweit Plätze verfügbar sind. Das Umbuchungsentgelt beträgt 30 € je Reisendem, höchstens 50 € je Buchung, zuzüglich tatsächlich entstehender Mehrkosten. Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands gestattet. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn ist eine Änderung nur durch Rücktritt nach Ziff. 17 und Neubuchung möglich. Umbuchungen werden erst mit Bestätigung in Textform verbindlich.
19. Rücktritt durch TUT wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
19.1 TUT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen nicht erreicht wird und diese Mindestteilnehmerzahl sowie die Rücktrittsfrist in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung angegeben sind.
19.2 Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens zugehen: 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von mehr als sechs Tagen, 14 Tage vor Reisebeginn bei Reisen von zwei bis sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen von weniger als zwei Tagen.
19.3 Bereits gezahlte Beträge erstattet TUT unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
20. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können beide Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Die Rechtsfolgen richten sich nach § 651h Abs. 3–5 BGB.
Besondere Teilnahmebedingungen für Reisen mit Hund
Die Ziffern 21 bis 34 sind wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages, wenn ein Hund an einer von TUT veranstalteten Reise teilnimmt. Die Hunde reisen als Begleitung ihrer Halter im Rahmen deren Urlaubsreise; ein gewerblicher Tiertransport findet nicht statt.
21. Verantwortung des Hundehalters und Sozialverträglichkeit
21.1 Der Hundehalter bleibt während der gesamten Reise für Beaufsichtigung, Versorgung und Führung seines Hundes verantwortlich. Er führt den Hund so, dass Menschen, andere Hunde, Tiere und Sachen nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden. Sicherheitsrelevanten Anweisungen der Reiseleitung, des Busfahrers und der Leistungsträger ist Folge zu leisten.
21.2 Mit der Anmeldung bestätigt der Reisende, dass sein Hund für eine Gruppenreise geeignet ist. Hunde, von denen eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht, können nicht oder nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen an gemeinsamen Leistungen teilnehmen.
21.3 Zeigt ein Hund während der Reise erheblich aggressives, unkontrollierbares oder gefährdendes Verhalten, kann die Reiseleitung geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen anordnen, insbesondere Leinen- oder Maulkorbpflicht, räumliche Trennung, Ausschluss von einzelnen gemeinsamen Aktivitäten und, soweit erforderlich, Ausschluss von der weiteren gemeinsamen Beförderung. Ziff. 34 bleibt unberührt.
22. Läufige Hündinnen
22.1 Läufige Hündinnen (einschließlich Standhitze) sind von der Teilnahme an unseren Busreisen und von der Beförderung im Reisebus ausgeschlossen. Schutzhöschen, Medikamente oder eine Trennung im Bus ermöglichen keine Ausnahme. Hintergrund ist die Sicherheit und Ruhe der gesamten Hundegruppe auf engem Raum.
22.2 Der Reisende informiert TUT unverzüglich, sobald er weiß oder konkrete Anzeichen hat, dass die angemeldete Hündin im Reisezeitraum läufig sein wird.
22.3 Wird die Hündin vor Reisebeginn läufig, kann der Reisende die Reise ohne Hund antreten, soweit dies möglich ist, einen geeigneten Ersatzreisenden nach Ziff. 16 stellen oder nach Ziff. 17 vom Vertrag zurücktreten. Ein vertraglicher Anspruch auf Umbuchung oder kostenfreie Stornierung allein aufgrund der Läufigkeit besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
22.4 Wird eine Hündin erst während der Reise läufig, ist die Reiseleitung sofort zu informieren. Ist eine gemeinsame Weiterbeförderung im Reisebus nicht vertretbar, ist sie ausgeschlossen. TUT unterstützt den Reisenden unverzüglich bei der Organisation einer getrennten Weiter- oder Rückreise und einer geeigneten Unterbringung. Die Kosten der getrennten Beförderung trägt der Reisende. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet TUT die ersparten Aufwendungen.
22.5 Ob ein Rücktritt oder Reiseabbruch wegen Läufigkeit von einer Reiseversicherung erfasst ist, richtet sich allein nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
23. Gesundheit und Reisefähigkeit des Hundes
Es dürfen nur Hunde mitgeführt werden, deren Gesundheitszustand die Teilnahme erlaubt. Der Halter beurteilt, ob sein Hund längere Busfahrten, Ein- und Ausstiege, Gruppensituationen, das Klima, Spaziergänge, Wanderungen und Ausflüge bewältigen kann; bei Zweifeln ist die Reisefähigkeit vorab tierärztlich abzuklären. Akut ansteckend erkrankte Hunde sind ausgeschlossen.
24. Impfungen, Heimtierausweis und Einreisebestimmungen
24.1 TUT informiert in der Reiseausschreibung über die für die jeweilige Reise allgemein geltenden Einreise- und Durchreisebestimmungen für Hunde. Die Einhaltung liegt beim Reisenden. Erforderlich sind insbesondere ein gültiger EU-Heimtierausweis, eine gültige Tollwutimpfung und die Kennzeichnung mit Mikrochip; ggf. weitere Impfungen, Behandlungen und rassespezifische Vorgaben.
24.2 Die Dokumente sind während der Reise griffbereit mitzuführen.
24.3 Kann ein Hund wegen fehlender oder ungültiger Dokumente eine Grenze nicht passieren oder eine Leistung nicht nutzen, trägt der Reisende die Folgen und Kosten, es sei denn, TUT hat die Ursache zu vertreten, insbesondere durch unzutreffende oder unterlassene Information.
25. Hundehalterhaftpflichtversicherung
Für jeden mitreisenden Hund muss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen, die auch die Reise- und Transitländer umfasst. TUT kann einen Nachweis verlangen. Der Halter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sein Hund verursacht.
26. Sicherung und Verhalten im Reisebus
· Jeder Hund benötigt ein geeignetes, sicher sitzendes Geschirr.
· Im Bus und beim Ein- und Aussteigen sind nur normale Führleinen erlaubt, keine Schlepp- oder Flexileinen.
· Während der Fahrt ist der Hund an dem ihm zugewiesenen Platz mit dem vorgesehenen Sicherungssystem gesichert.
· Hunde dürfen während der Fahrt nicht auf Bussitzen liegen oder sitzen, unabhängig von Größe und Gewicht.
· Beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt sind die sicherheitsrelevanten Anweisungen von Busfahrer und Reiseleitung zu befolgen. Gepäck, Hundezubehör und sonstige Gegenstände dürfen Fluchtwege, Ein- und Ausstiege und Sicherheitsausrüstung nicht blockieren.
Eigene Hundeboxen dürfen nicht mitgebracht werden. Eine Hundedecke für den zugewiesenen Hundeplatz ist willkommen.
27. Maulkorb
Für jeden Hund ist ein passender Maulkorb mitzuführen. Ob er getragen werden muss, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften des Reiselandes, Hausordnungen und Vorgaben von Verkehrsbetrieben und Leistungsträgern. Die Reiseleitung kann das Tragen im Einzelfall verlangen, wenn eine konkrete Gefahrensituation dies erfordert.
28. Beiß- und Gefährdungsvorfälle
Jeder Beiß-, Verletzungs- oder sonstige erhebliche Gefährdungsvorfall ist der Reiseleitung sofort zu melden. Der Halter wirkt an der Aufklärung mit, insbesondere durch Angabe seiner Haftpflichtversicherung. Die Reiseleitung kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen anordnen. Bei erheblicher oder fortbestehender Gefahr kann der Hund von einzelnen Leistungen oder von der weiteren gemeinsamen Beförderung ausgeschlossen werden; Ziff. 34 gilt entsprechend.
29. Besondere Vorschriften für bestimmte Hunderassen
29.1 Halter von Hunden, für die aufgrund ihrer Rasse, einer Rassekreuzung oder ihres Verhaltens besondere gesetzliche Vorschriften gelten, geben dies bei Buchung an und legen auf Anforderung vor Reisebeginn die erforderlichen Nachweise vor, insbesondere Haltungserlaubnis oder Negativzeugnis, Sachkundenachweis, Leinen- oder Maulkorbbefreiung und Chipnummer.
29.2 Ist die Einfuhr, Durchreise oder Haltung eines Hundes in einem Reise- oder Transitland verboten, kann der Hund nicht teilnehmen. Betroffene Länder werden in der Reiseausschreibung genannt.
30. Regeln von Hotels und Leistungsträgern
Ergänzend gelten die Haus- und Hunderegelungen der eingesetzten Hotels und Leistungsträger, etwa für Restaurant-, Wellness- und Poolbereiche, Strände, Gemeinschaftsräume, Gärten, Aufzüge und öffentliche Verkehrsmittel. Ein hundefreundliches Hotel muss nicht alle Bereiche für Hunde freigeben.
31. Mehrere Hunde
Je Reisendem sind bis zu zwei Hunde zugelassen. Weitere Hunde bedürfen der vorherigen Bestätigung durch TUT. Die Anzahl kann aus Sicherheits- oder Platzgründen, wegen Vorgaben des Hotels oder der Gruppenzusammensetzung begrenzt werden.
32. Hundeplätze im Reisebus
TUT teilt die Hundeplätze nach Hundegröße, Sicherheit, Gruppenzusammensetzung und verfügbaren Plätzen zu. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nur, wenn er ausdrücklich verbindlich bestätigt wurde.
33. Gepäck
Je Reisendem ist ein Koffer mit einem Höchstgewicht von 20 kg zulässig. Zusätzlich kann für den mitreisenden Hund ein kleines Handgepäckstück mit einem Höchstgewicht von 10 kg mitgeführt werden. Hundedecken, Futter und weiteres Hundezubehör sind innerhalb dieser Gepäckgrenzen zulässig, soweit die sichere Unterbringung möglich ist. Eigene Hundeboxen dürfen nicht mitgebracht werden; unsere Reisebusse verfügen über speziell ausgestattete Hundeplätze. Hundebuggys müssen vor der Reise angemeldet werden und werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung sowie bei ausreichender verfügbarer Ladekapazität transportiert. Ein Anspruch auf den Transport nicht bestätigter Hundebuggys besteht nicht. Heimtierausweis, benötigte Medikamente, Maulkorb, Geschirr, Führleine und während der Fahrt benötigtes Hundezubehör sind griffbereit mitzuführen. Fluchtwege und Ein- und Ausstiege sind jederzeit freizuhalten.
34. Kündigung durch TUT wegen erheblicher Störungen
34.1 Stört ein Reisender oder sein Hund die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig oder verhält sich der Reisende so vertragswidrig, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann TUT den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei schwerwiegender Gefährdung, etwa nach einem erheblichen Beißvorfall, ist eine Abmahnung entbehrlich.
34.2 Kündigt TUT, behält TUT den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen. Mehrkosten der Rückreise trägt der Reisende; TUT unterstützt bei der Organisation.
Mängel, Haftung und Schlussbestimmungen
35. Mängelanzeige und Mitwirkung
Ein Reisemangel ist unverzüglich der Reiseleitung oder der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle mitzuteilen, damit TUT im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Abhilfe schaffen kann. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft und konnte TUT deshalb keine Abhilfe schaffen, kann dies Auswirkungen auf den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz haben. Der Reisende wirkt im zumutbaren Umfang an der Abhilfe mit. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
36. Abhilfe, Minderung, Kündigung
Bei Reisemängeln gelten die gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, Ersatzleistungen, Minderung, Schadensersatz und Kündigung (§§ 651i–651n BGB). Will der Reisende wegen eines erheblichen Mangels kündigen, hat er TUT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern Abhilfe nicht unmöglich ist, verweigert wird oder sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
37. Beistandspflicht
Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, leistet TUT unverzüglich angemessenen Beistand, insbesondere durch Informationen zu Gesundheitsdiensten, Behörden und konsularischer Unterstützung sowie bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Hat der Reisende die Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann TUT Ersatz der angemessenen, tatsächlich entstandenen Aufwendungen verlangen.
38. Haftung des Reiseveranstalters
38.1 Die vertragliche Haftung von TUT für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Weitergehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
38.2 TUT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. vor Ort gebuchte Ausflüge oder Veranstaltungen) und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Die Haftung für eigene Hinweis- und Organisationspflichten bleibt unberührt.
38.3 Die Haftung des Hundehalters für Schäden durch seinen Hund richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
39. Verjährung
Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
40. Reiseversicherungen
TUT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung. Reisende mit Hund sollten prüfen, ob Ereignisse im Zusammenhang mit ihrem Hund versichert sind. Maßgeblich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
41. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
TUT informiert vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reisende ist für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen seiner Dokumente verantwortlich, es sei denn, TUT hat unzureichend oder falsch informiert. Für den Hund gilt Ziff. 24.
42. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden rechtzeitig vor Reisebeginn elektronisch oder in vereinbarter Form bereitgestellt. Der Reisende prüft sie unmittelbar nach Erhalt und meldet erkennbare Fehler oder fehlende Unterlagen unverzüglich.
43. Foto- und Videoaufnahmen
Aufnahmen, auf denen Reisende erkennbar sind, werden für Werbe- oder Marketingzwecke nur mit gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerruflicher Einwilligung verwendet. Diese Reisebedingungen enthalten keine solche Einwilligung.
44. Datenschutz
TUT verarbeitet personenbezogene Daten der Reisenden und Angaben zum Hund nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.hundimurlaub.de/datenschutz.
45. Rechtswahl und Gerichtsstand
45.1 Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
45.2 Für Klagen gegen TUT gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz von TUT.
46. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
47. Reiseveranstalter / Reisevermittler
Tierische Urlaubsträume GmbH – Hund im Urlaub Hauptstraße 15, 63927 Bürgstadt Geschäftsführer: Tommy Kaupert, Tamara Kaupert Handelsregister: Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 17934 Telefon: +49 9371 9164900 E-Mail: reservierung@tut-group.de www.hundimurlaub.de
Stand: Oktober 2026