Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Findet hier die gültigen Einreisebestimmung für Euer nächstes Reiseziel mit Hund.
Mit allen wichtigen Infos steht der Einreise nichts mehr im Wege!
Allgemein gültige Einreisebestimmungen der EU-Länder für Hunde
Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelt seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder.
Euer Hund braucht zur Einreise in alle EU-Länder nur:
- EU-Heimtierpass („blauer Pass“)
- Gültige Tollwutimpfung (min. 21 Tage alt)
- Mikrochip
In der Regel müssen Welpen mindestens 15 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sein. Ausnahmeregelungen siehe unten.
Reisen mit mehr als fünf Haustieren
Ihr könnt mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn ihr aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen, Frettchen) reist, müsst ihr nachweisen, dass:
- Die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z.B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
- die Tiere älter als sechs Monate sind.
Wenn Ihr mit mehr als fünf Haustieren reist und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllt, müssen Eure Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in der EU gelten.
Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU
Italien
Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen. Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit Die Leinenlänge darf höchstens 1,5 Meter betragen. Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Niederlande
Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen. Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Diese ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt und kann daher variieren. Wir empfehlen daher, sowohl Leine als auch Maulkorb immer mit sich zu führen.
Österreich
Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen. Wir empfehlen Leine als auch Maulkorb immer im Urlaub dabei zu haben.
Kroatien
Die Einreise mit Hunden des Typs Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier) sowie deren Mischlinge ist verboten. Außer sie sind in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch (FCI) eingetragen und du führst einen entsprechenden Nachweis mit dir. Dann dürfen auch Vierbeiner der genannten Rassen nach Kroatien einreisen.
Bitte beachtet:
Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen ändern, ohne dass wir es erfahren. Bitte kontrolliert zu eurer Sicherheit, besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht, die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Euer Urlaubsland vertritt.