Einreiseinfos

Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Findet hier die gültigen Einreisebestimmung für Euer nächstes Reiseziel mit Hund.
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Mit allen wichtigen Infos steht der Einreise nichts mehr im Wege!
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Einreisebestimmungen Niederlande mit Hund:

Die Niederlande sind ein hervorragendes Reiseziel für einen Urlaub mit Hund, da sie von Deutschland aus leicht zu erreichen sind. Es ist kein großer Aufwand erforderlich, bevor Ihr losfahrt. Da die Niederlande zur Europäischen Union gehören, regelt die EU-Verordnung Nr. 576/2013 die Einreisebestimmungen für Hunde, die für alle EU-Länder einheitlich sind. Diese Verordnung besagt, dass Ihr für Eure Einreise in die Niederlande Folgendes benötigt:

  • einen EU-Heimtierausweis,
  • einen Mikrochip und
  • eine gültige Tollwutimpfung.

Mit wie vielen Hunden darf ich in die Niederlande einreisen?

Ihr dürft mit maximal 5 Hunden einreisen.

Verbotene Hunderassen für die Einreise in die Niederlande:

Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen.

Reisen mit Welpen:

Nur Welpen, die gegen Tollwut geimpft sind, dürfen ins europäische Ausland eingeführt werden. Dies erfordert, dass der Hund mindestens 12 Wochen alt sein muss, und er darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung einreisen. Folglich bedeutet dies, dass ihr mit eurem Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen auf Reisen gehen könnt.

Leinen- und Maulkorbpflicht:

In den Niederlanden besteht generell eine Leinenpflicht für Hunde. Viele Strände, einschließlich öffentlicher Badestrände, bilden jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung. An speziell ausgewiesenen Hundestränden ist es das ganze Jahr über gestattet, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und im öffentlichen Raum müssen Hunde jedoch angeleint sein. In Naturschutzgebieten oder Vogelschutzzonen gilt ebenfalls eine Anleinpflicht. Diese Regelung ist oft nur während der Brut- und Setzzeit gültig. Wir raten euch, sich im Voraus zu informieren. Unabhängig von den spezifischen Regelungen besteht immer die Verpflichtung, die Hinterlassenschaften des Hundes zu entfernen.

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Einreisebestimmungen Österreich mit Hund:

Österreich bietet ideale Bedingungen für einen Urlaub mit Hund. Es liegt nur einen kurzen Sprung von vielen Orten in Deutschland entfernt und ist bequem mit dem Auto erreichbar. Da Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, regelt die EU-Verordnung Nr. 576/2013 die Einreisebestimmungen für Haustiere, was für alle EU-Länder einheitlich gilt. Wenn Ihr mit Eurem Hund nach Österreich reisen möchtet, benötigt Ihr:

  • einen EU-Heimtierausweis,
  • eine gültige Tollwutimpfung und
  • einen Mikrochip für Ihren Hund.

Mit wie vielen Hunden darf ich nach Österreich einreisen?

Ihr dürft mit maximal 5 Hunden einreisen.

Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Österreich:

Es gibt keine Hunderasse, deren Einreise nach Österreich verboten ist.

Reisen mit Welpen:

Nur Welpen, die gegen Tollwut geimpft sind, dürfen ins europäische Ausland eingeführt werden. Dies erfordert, dass der Hund mindestens 12 Wochen alt sein muss, und er darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung einreisen. Folglich bedeutet dies, dass ihr mit eurem Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen auf Reisen gehen könnt.

Leinen- und Maulkorbpflicht:

Achtung: In Österreich besteht eine gesetzliche Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese Regelungen variieren jedoch je nach Region und sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. Wir empfehlen euch, sowohl eine Leine als auch einen Maulkorb stets griffbereit zu haben. Für detaillierte Informationen über die geltenden Bestimmungen in einer bestimmten Gemeinde stehen euch die örtliche Gemeindeverwaltung oder das örtliche Touristenbüro wenden.

Österreich erhöht die Strafen für Raser

Ab März 2024 drohen Autorasern in Österreich laut dem ADAC empfindlichere Strafen. Wer innerorts mehr als 80 Stundenkilometer oder außerorts über 90 Stundenkilometer zu schnell ist, muss mit einer Beschlagnahmung und Versteigerung des Fahrzeugs rechnen. Dies betrifft auch Fahrer von Mietwagen und Leasingautos, deren Autos dann 14 Tage beschlagnahmt werden können. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 Stundenkilometer kostet ein Bußgeld von mindestens 150 Euro.
Einreiseinformationen für Urlaub mit Hund in Italien

Einreisebestimmungen Italien mit Hund:

Italien verspricht Euch eine Fülle von Möglichkeiten für einen abwechslungsreichen Urlaub mit Eurem Hund. Glücklicherweise gestaltet sich auch die Einreise problemlos, dank der EU-Verordnung Nr. 576/2013, die die Einreisebestimmungen für Hunde einheitlich für alle EU-Länder regelt.

Für die Einreise nach Italien benötigt Ihr für euren Hund:

  • einen EU-Heimtierpass,
  • eine gültige Tollwutimpfung und
  • einen Mikrochip.

Mit wie vielen Hunden darf ich nach Italien einreisen?

Ihr dürft mit maximal 5 Hunden einreisen.

Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Italien:

Es gibt keine Hunderasse, deren Einreise nach Italien verboten ist.

Reisen mit Welpen:

Nur Welpen, die gegen Tollwut geimpft sind, dürfen ins europäische Ausland eingeführt werden. Dies erfordert, dass der Hund mindestens 12 Wochen alt sein muss, und er darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung einreisen. Folglich bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Italien reisen dürfen.

Leinen- und Maulkorbpflicht:

In Italien besteht eine gesetzliche Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese Regelungen variieren jedoch je nach Region und sind nicht bundeseinheitlich festgelegt. Die maximale Leinenlänge beträgt max. 1,5 Meter. Wir empfehlen euch, sowohl eine Leine als auch einen Maulkorb stets griffbereit zu haben. 

Wichtig: Eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung ist für die Einreise mit eurem Vierbeiner Plicht.

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Einreisebestimmungen Kroatien mit Hund:

Kroatien erweist sich als äußerst hundefreundliches Reiseziel. Die Einreise mit Eurem Vierbeiner gestaltet sich ebenso unkompliziert. Alles, was Ihr tun müsst, ist, sich an die Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 576/2013 zu halten, die die Einfuhrbestimmungen für Hunde in allen EU-Ländern festlegt.

Für die Einreise nach Kroatien benötigt Ihr für Euren Hund:

  • einen EU-Heimtierpass,
  • eine gültige Tollwutimpfung und
  • einen Mikrochip.

Mit wie vielen Hunden darf ich nach Kroatien einreisen?

Ihr dürft mit maximal 5 Hunden einreisen.

Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Kroatien:

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einreise mit Hunden der Rassen Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier) sowie deren Mischlingen untersagt ist, es sei denn, sie sind in einem von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbuch eingetragen und Ihr könnt einen entsprechenden Nachweis vorlegen. In diesem Fall dürfen auch Hunde dieser Rassen problemlos nach Kroatien einreisen.

Reisen mit Welpen:

Nur Welpen, die gegen Tollwut geimpft sind, dürfen ins europäische Ausland eingeführt werden. Dies erfordert, dass der Hund mindestens 12 Wochen alt sein muss, und er darf nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung einreisen. Folglich bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen nach Italien reisen dürfen.

Leinen- und Maulkorbpflicht:

In Kroatien besteht in der Öffentlichkeit generell eine Leinenpflicht für Hunde, die auch in einigen Nationalparks und Naturschutzgebieten gilt. Allerdings darf euer vierbeiniger Freund an einem der zahlreichen Hundestrände ohne Leine ausgelassen spielen! Neben den ausgewiesenen Hundestränden gibt es auch sogenannte "wilde Strände" in Kroatien. Diese bestehen oft aus abgelegenen Buchten, an denen das Baden für Hunde zwar nicht offiziell gestattet ist, jedoch in der Regel toleriert wird, solange andere Badegäste nicht gestört werden. Dennoch ist es wichtig, an Trinkwasser und Kotbeutel für deinen Hund zu denken, da diese an nicht offiziellen Hundestränden normalerweise nicht zur Verfügung gestellt werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf den meisten Schiffen und Fähren in Kroatien müssen alle Hunde einen Maulkorb tragen. Dennoch zeigt die Praxis, dass die Kroaten oft nachsichtig sind: Es genügt meist, einen Maulkorb mitzuführen, der bei Bedarf angelegt werden kann.

Allgemein gültige Einreisebestimmungen der EU-Länder für Hunde

Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelt seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder.

Euer Hund braucht zur Einreise in alle EU-Länder nur:
  • EU-Heimtierpass („blauer Pass“)
  • Gültige Tollwutimpfung (min. 21 Tage alt)
  • Mikrochip

In der Regel müssen Welpen mindestens 15 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sein. Ausnahmeregelungen siehe unten.

Reisen mit mehr als fünf Haustieren

Ihr könnt mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn ihr aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen, Frettchen) reist, müsst ihr nachweisen, dass:

  • Die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z.B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
  • die Tiere älter als sechs Monate sind.

Wenn Ihr mit mehr als fünf Haustieren reist und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllt, müssen Eure Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in der EU gelten.

https://europa.eu/travel/carry/animal

Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Bitte beachtet:

Alle Einreisebestimmungen werden von uns so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen ändern, ohne dass wir es erfahren. Bitte kontrolliert zu eurer Sicherheit, besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht, die offiziellen Infos der zuständigen Botschaft, die Euer Urlaubsland vertritt.
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